Keine Einrechnung der Lehrzeit in die Zeit des Arbeitsverhältnisses : OGH 9 Ob A 72/87 v.16.9.1987
So wie der Gesetzgeber zwischen Arbeitern im engeren Sinn und Lehrlingen unterscheiden kann, können dies auch die Kollektivvertragsparteien. Wird in einem Kollektivvertrag auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses abgestellt, muss die jeweilige Anspruchsgrundlage daraufhin geprüft werden, ob eine Spezi...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 23.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | So wie der Gesetzgeber zwischen Arbeitern im engeren Sinn und Lehrlingen unterscheiden kann, können dies auch die Kollektivvertragsparteien. Wird in einem Kollektivvertrag auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses abgestellt, muss die jeweilige Anspruchsgrundlage daraufhin geprüft werden, ob eine Spezialnorm die Anrechnung der Lehrlingszeiten aus dem Zweck der betreffenden Bestimmung ergibt. Da das Gesetz die Möglichkeit einer Kündigung des Lehrverhältnisses nicht zulässt, hat der in den 105 ff ArbVG geregelte allgemeine Kündigungsschutz für Lehrlinge keine Bedeutung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |