Bei mangelnder Steuerpflicht kostenpflichtige Abweisung mutwilliger Beschwerde : VGH 87/13/0110 v.2.12.1987
Beschwerden sind nach 34 Abs.1 VwGG wegen des Mangels der Beschwerdeberechtigung immer dann zurückzuweisen, wenn der Verwaltungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangt, dass der Steuerpflichtige in einem Recht nicht verletzt sein kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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