Bei mangelnder Steuerpflicht kostenpflichtige Abweisung mutwilliger Beschwerde : VGH 87/13/0110 v.2.12.1987

Beschwerden sind nach 34 Abs.1 VwGG wegen des Mangels der Beschwerdeberechtigung immer dann zurückzuweisen, wenn der Verwaltungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangt, dass der Steuerpflichtige in einem Recht nicht verletzt sein kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.991 Verwaltungsgerichtshof Dokument Nr. A-600651 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage