Auch als Arbeitsloser versichert

Als Teil des Sozialabbaus ruht seit 1.Jänner nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowohl das Arbeitslosengeld als auch die Notstandshilfe für die Zeit, in der eine Urlaubsentschädigung beziehungsweise Urlaubsabfindung läuft.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
304 Sicherheit, soziale
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als Teil des Sozialabbaus ruht seit 1.Jänner nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowohl das Arbeitslosengeld als auch die Notstandshilfe für die Zeit, in der eine Urlaubsentschädigung beziehungsweise Urlaubsabfindung läuft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog