82 lit f GewO 1859 - Beharrliche Pflichtenvernachlässigung : OGH 14 Ob 22/86 v.4.3.1986
Die Nichtbefolgung einer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung und die Besonderheit des Betriebes gerechtfertigten Anordnung des AG erfüllt nur dann den Tatbestand der 'beharrlichen Pflichtvernachlässigung' in 82 lit f GewO 1859, wenn dem AN bei Anwendung pflichtgemässer Sorgfalt die Pf...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1988; Nr 1; S 22-28)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Nichtbefolgung einer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung und die Besonderheit des Betriebes gerechtfertigten Anordnung des AG erfüllt nur dann den Tatbestand der 'beharrlichen Pflichtvernachlässigung' in 82 lit f GewO 1859, wenn dem AN bei Anwendung pflichtgemässer Sorgfalt die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens erkennbar sein musste. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |