82 lit f GewO 1859 - Beharrliche Pflichtenvernachlässigung : OGH 14 Ob 22/86 v.4.3.1986

Die Nichtbefolgung einer durch den Gegenstand der Arbeitsleistung und die Besonderheit des Betriebes gerechtfertigten Anordnung des AG erfüllt nur dann den Tatbestand der 'beharrlichen Pflichtvernachlässigung' in 82 lit f GewO 1859, wenn dem AN bei Anwendung pflichtgemässer Sorgfalt die Pf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1988; Nr 1; S 22-28)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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