Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sind auch dann Pflichtbeiträge, wenn ein pragmatisierter Arzt von der Befreiungsmöglichkeit des 78 Ärztegesetz keinen Gebrauch macht : BM f. Finanzen 21 5006/1-IV/6/87 v.10.12.1987
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:614.2 Ärztekammern
336.2 Einkommensteuer 614.23 Ärzte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 061.1:614.2 Ärztekammern | Dokument Nr. A-598492 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |