Beiträge zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer sind auch dann Pflichtbeiträge, wenn ein pragmatisierter Arzt von der Befreiungsmöglichkeit des 78 Ärztegesetz keinen Gebrauch macht : BM f. Finanzen 21 5006/1-IV/6/87 v.10.12.1987

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:614.2 Ärztekammern
336.2 Einkommensteuer
614.23 Ärzte
Region:Österreich
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