Arbeitsrecht : Abfertigung

Überstunden müssen um bei der Ermittlung der Höhe der Abfertigung berücksichtigt zu werden, nicht garantiert periodisch geleistet worden sein. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Überstunden in jedem Monat oder fast in jedem Monat angefallen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Überstunden müssen um bei der Ermittlung der Höhe der Abfertigung berücksichtigt zu werden, nicht garantiert periodisch geleistet worden sein. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Überstunden in jedem Monat oder fast in jedem Monat angefallen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog