Arbeitsrecht : Abfertigung

Überstunden müssen um bei der Ermittlung der Höhe der Abfertigung berücksichtigt zu werden, nicht garantiert periodisch geleistet worden sein. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Überstunden in jedem Monat oder fast in jedem Monat angefallen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1988)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-598037 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage