Abänderung von Unterhaltsentscheidungen und neues Internationales Unterhaltsrecht

Das Haager Unterhaltspflichtübereinkommen vom 2.10.1973 (= Art.18 EGBGB) bestimmt das auf die Abänderung von Unterhaltsentscheidungen anwendbare Recht (Abänderungsstatut).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (41(1988)Nr.3 S.104-108)
VerfasserIn: Kartzke, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
341.9 Privatrecht, internationales
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-597001 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage