Abänderung von Unterhaltsentscheidungen und neues Internationales Unterhaltsrecht
Das Haager Unterhaltspflichtübereinkommen vom 2.10.1973 (= Art.18 EGBGB) bestimmt das auf die Abänderung von Unterhaltsentscheidungen anwendbare Recht (Abänderungsstatut).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (41(1988)Nr.3 S.104-108)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
341.9 Privatrecht, internationales |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Haager Unterhaltspflichtübereinkommen vom 2.10.1973 (= Art.18 EGBGB) bestimmt das auf die Abänderung von Unterhaltsentscheidungen anwendbare Recht (Abänderungsstatut). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |