Kautionsmittel im Dienstverhältnis : ASG Wien 15 Cga 1258/86 v.2.7.1987

Die Abgabe eines Blankoakzeptes stellt kein taugliches Kautionsmittel im Sinne des 1 Abs.1 KautSchG dar, sodass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Herausgabe gemäss 4 KautSchG zu bejahen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.768 Kaution: Zivilrecht
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Abgabe eines Blankoakzeptes stellt kein taugliches Kautionsmittel im Sinne des 1 Abs.1 KautSchG dar, sodass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Herausgabe gemäss 4 KautSchG zu bejahen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog