Zur 'Wesentlichkeitstheorie' des Bundesverfassungsgerichts : Einige Anmerkungen zum Parlamentsvorbehalt

Diese sog. Theorie besagt, formelhaft verkürzt, wesentliche Entscheidungen des Staates habe das Parlament durch förmliches Gesetz zu treffen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 24; S 1241-1249)
VerfasserIn: Arnim, Hans Herbert V
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.53 Parlament
321.7 Demokratie
340.131 Rechtsstaat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Diese sog. Theorie besagt, formelhaft verkürzt, wesentliche Entscheidungen des Staates habe das Parlament durch förmliches Gesetz zu treffen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog