'Accordino'
Aus dem Zweck des Accordino ergibt sich als erste Voraussetzung für seine Anwendbarkeit, dass derjenige, der dessen Begünstigung in Anspruch nimmt, der 'Wirtschaft' der Bundesländer Tirol und Vorarlberg als Wirtschaftstreibender angehört.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 23/24)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.41 Zölle
341.241 Abkommen, internationale 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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