'Accordino'

Aus dem Zweck des Accordino ergibt sich als erste Voraussetzung für seine Anwendbarkeit, dass derjenige, der dessen Begünstigung in Anspruch nimmt, der 'Wirtschaft' der Bundesländer Tirol und Vorarlberg als Wirtschaftstreibender angehört.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 23/24)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.41 Zölle
341.241 Abkommen, internationale
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus dem Zweck des Accordino ergibt sich als erste Voraussetzung für seine Anwendbarkeit, dass derjenige, der dessen Begünstigung in Anspruch nimmt, der 'Wirtschaft' der Bundesländer Tirol und Vorarlberg als Wirtschaftstreibender angehört.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog