Verantwortungslos : Die Aufsichtsräte haften für den Schaden, den die Creditanstalt-Bankverein durch die Erledigung des Falles Androsch erleidet / Creditanstalt-Zankverein / Wie der Generaldirektor der grössten Bank des Landes abgetreten wurde / Als begabter Bankier wird er nicht in die Geschichte eingehen, der CA war er trotzdem von Nutzen / Wie gut war Hannes Androsch / Der zweite Mann
Und unter diesen Ausschliessungsgründen des 13 heisst es: Von der Ausübung des Gewerbes ist auszuschliessen, wer 'wegen eines Finanzvergehens von einem Gericht verurteilt worden ist'. Präsident Fritz Bock verkündete das Ende einer grossen CA-Karriere per 31.Jänner. Wird Androsch rechtskräf...
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Veröffentlicht in: | Profil (1988; Nr 5; S 10-15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Androsch, Hannes
Schmidt-Chiari, Guido |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.72.036 Aufsichtsrat 343.359 Steuerhinterziehung 65.08 Manager 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) 657.63 Wirtschaftsprüfung 336.126.55 Rechnungshof 65.012.4 Unternehmensführung 658.155 Gewinne, betriebliche 329 Parteien, politische 329F ÖVP 329F SPÖ |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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