Kein Entlassungsrecht bei Körperverletzung ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis : OGH 14 Ob A 31/87 v.24.3.1987 - GewO: 82 lit. g
Bei allen Begehungsarten des 82 lit. g GewO ist ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erforderlich.
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1988; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Bestandshinweis
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Österr Recht der Wirtschaft (1988; Nr 1)
Österr Recht der Wirtschaft (1988; Nr 1)