Kein Entlassungsrecht bei Körperverletzung ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis : OGH 14 Ob A 31/87 v.24.3.1987 - GewO: 82 lit. g

Bei allen Begehungsarten des 82 lit. g GewO ist ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erforderlich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1988; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei allen Begehungsarten des 82 lit. g GewO ist ein Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erforderlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog