Die Anwendung der Bestimmungen des Art.6 23 FANG (fiktive Nachversicherung) für ehemalige 'Fremdarbeiter' : Rentenversicherung

Ostgebiete: Sie umfassten die Regierungsbezirke Danzig, Marienwerder und Bromberg (Reichsgau Westpreussen) sowie Hohensalza, Posen und Kalisch (Reichsgau Posen). Darüber hinaus wurde unter Einbeziehung angrenzender Gebietsteile in der Provinz Schlesien der Regierungsbezirk Kattowitz und in der Provi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (1987; Nr 9; S 233-237)
VerfasserIn: Wagner, Danilo-Dietger
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
304 Sicherheit, soziale
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
304 Sozialpolitik
368.43 Ruhensbestimmungen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Beschreibung:Tabellen
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein