GmbH-Novelle 1980 - Haftung bei Unternehmensfortführung ohne Kapitalanpassung

a) Den Gläubigern einer GmbH, die nicht rechtzeitig die gem. Art.III 4 GmbH-Nov. 1980 erforderliche Kapitalerhöhung durchgeführt hat, haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen / b) Die Kapitalerhöhungsvorschriften der GmbH-Nov. 1980 sind Schutzgesetze zugunsten der Gesellschaftsgläubiger /...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (119(1987)Nr.12 S.329-339)
VerfasserIn: Jud, Waldemar
Grünwald, Alfons
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:a) Den Gläubigern einer GmbH, die nicht rechtzeitig die gem. Art.III 4 GmbH-Nov. 1980 erforderliche Kapitalerhöhung durchgeführt hat, haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen / b) Die Kapitalerhöhungsvorschriften der GmbH-Nov. 1980 sind Schutzgesetze zugunsten der Gesellschaftsgläubiger / c) Die Geschäftsführer haften den Gesellschaftsgläubigern bei der werbenden Fortführung einer nicht angepassten Altgesellschaft unmittelbar, wenn sie ihre vorvertragliche Aufklärungspflicht über die Nichtanpassung schuldhaft verletzt haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog