Kann 38 Abs.4 EStG überhaupt abgeschafft werden?

ME wäre ein Rückschritt auf eine der Vorgängerbestimmungen (z.B. Vermeidung einer Progressionserhöhung für die Haupteinkünfte mit Einführung einer betraglichen Begrenzung) ein grosser Fortschritt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (5(1987)Nr.12)
VerfasserIn: Kohler, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2 Steuerreform
336.2.026 Steuerbegünstigungen
82.08 Schriftstellerei
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:ME wäre ein Rückschritt auf eine der Vorgängerbestimmungen (z.B. Vermeidung einer Progressionserhöhung für die Haupteinkünfte mit Einführung einer betraglichen Begrenzung) ein grosser Fortschritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog