Zur Anerkennung des Untermieters als Hauptmieter
Das Recht des Untermieters, gemäss 2 Abs.3 MRG ist bei Haupt-und Untermietverträgen, die vor dem 1.1.1982 abgeschlossen worden sind, nicht anwendbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Österr Hausbesitz (61(1987)Nr.12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Recht des Untermieters, gemäss 2 Abs.3 MRG ist bei Haupt-und Untermietverträgen, die vor dem 1.1.1982 abgeschlossen worden sind, nicht anwendbar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |