Das Recht auf 'informationelle Selbstbestimmung' und die Drittwirkungsproblematik im Arbeitsrecht

Grundrechte können im Privatrecht grundsätzlich eine unmittelbare Drittwirkung entfalten, welche in vollem Umfang dort zum Tragen kommt, wo der einzelne einer dem Staat vergleichbaren sozialen Macht ('intermediären Mächten') gegenübersteht, also insbesondere im Recht der Arbeitsverhältniss...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater ((1988)Nr.1 S.57-63)
VerfasserIn: Linnenkohl, K
R H
Rauschenberg, H J
Schüttler, J
Schütz, R
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
007 Informatik
351.83 Arbeitsrecht
342.7 Grundrechte
342.721 Persönlichkeitsrecht
Region:BRD
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