Das Recht auf 'informationelle Selbstbestimmung' und die Drittwirkungsproblematik im Arbeitsrecht
Grundrechte können im Privatrecht grundsätzlich eine unmittelbare Drittwirkung entfalten, welche in vollem Umfang dort zum Tragen kommt, wo der einzelne einer dem Staat vergleichbaren sozialen Macht ('intermediären Mächten') gegenübersteht, also insbesondere im Recht der Arbeitsverhältniss...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater ((1988)Nr.1 S.57-63)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
007 Informatik 351.83 Arbeitsrecht 342.7 Grundrechte 342.721 Persönlichkeitsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Grundrechte können im Privatrecht grundsätzlich eine unmittelbare Drittwirkung entfalten, welche in vollem Umfang dort zum Tragen kommt, wo der einzelne einer dem Staat vergleichbaren sozialen Macht ('intermediären Mächten') gegenübersteht, also insbesondere im Recht der Arbeitsverhältnisse. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |