Arbeitsamt neu geschaffen : UdSSR stellt sich um

Arbeitslose werden bis zu drei Monaten ihren durchschnittlichen Aktivlohn weiterbeziehen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Arbeitslosigkeit
331.96 Arbeitsamt
331.96 Arbeitsvermittlung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
338.98 Wirtschaftspolitik
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
Region:Sowjetunion
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitslose werden bis zu drei Monaten ihren durchschnittlichen Aktivlohn weiterbeziehen können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog