Ausländische Arbeiter: Rechtliche Diskriminierung bleibt

Ausländer können nicht für Betriebsräte und Arbeiterkammern kandidieren sie haben kein kommunales Wahlrecht wie vergleichsweise in Skandinavien, Holland und anderen Staaten sie erhalten keine Sozialhilfe, keine Blinden-und Behindertenhilfe, keine Verbrechensopferentschädigung, keine Wohnbeihilfen un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kontraste (1988; Nr 1)
VerfasserIn: Bauböck, Rainer
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
342.717 Ausländerrecht
342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.62 Ausländerbeschäftigung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ausländer können nicht für Betriebsräte und Arbeiterkammern kandidieren sie haben kein kommunales Wahlrecht wie vergleichsweise in Skandinavien, Holland und anderen Staaten sie erhalten keine Sozialhilfe, keine Blinden-und Behindertenhilfe, keine Verbrechensopferentschädigung, keine Wohnbeihilfen und haben keinen Anspruch auf Gemeindewohnungen bei Familien-und Geburtenbeihilfen gelten für Ausländer besondere Bestimmungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog