Ausländische Arbeiter: Rechtliche Diskriminierung bleibt
Ausländer können nicht für Betriebsräte und Arbeiterkammern kandidieren sie haben kein kommunales Wahlrecht wie vergleichsweise in Skandinavien, Holland und anderen Staaten sie erhalten keine Sozialhilfe, keine Blinden-und Behindertenhilfe, keine Verbrechensopferentschädigung, keine Wohnbeihilfen un...
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Veröffentlicht in: | Kontraste (1988; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
342.717 Ausländerrecht 342.722 Gleichheit: Grundrechte 331.62 Ausländerbeschäftigung 331.6 Arbeitsmarktpolitik 304 Sozialpolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ausländer können nicht für Betriebsräte und Arbeiterkammern kandidieren sie haben kein kommunales Wahlrecht wie vergleichsweise in Skandinavien, Holland und anderen Staaten sie erhalten keine Sozialhilfe, keine Blinden-und Behindertenhilfe, keine Verbrechensopferentschädigung, keine Wohnbeihilfen und haben keinen Anspruch auf Gemeindewohnungen bei Familien-und Geburtenbeihilfen gelten für Ausländer besondere Bestimmungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |