Gedanken zum Petitionswesen und seiner Bedeutung : Ein Diskussionsbeitrag unter Einbeziehung des Bundesrechnungshofs

Zu allen Zeiten betonten die Abgeordneten die hohe Bedeutung des Petitionsrechts, dem das GG in Art.17 den Rang eines Grundrechts gegeben hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (40(1987)Nr.24 S.1102-1106)
VerfasserIn: Wittrock, Karl
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:328 Parlamentarismus
321.7 Demokratie
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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