Gedanken zum Petitionswesen und seiner Bedeutung : Ein Diskussionsbeitrag unter Einbeziehung des Bundesrechnungshofs
Zu allen Zeiten betonten die Abgeordneten die hohe Bedeutung des Petitionsrechts, dem das GG in Art.17 den Rang eines Grundrechts gegeben hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (40(1987)Nr.24 S.1102-1106)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 328 Parlamentarismus
321.7 Demokratie 342.7 Grundrechte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zu allen Zeiten betonten die Abgeordneten die hohe Bedeutung des Petitionsrechts, dem das GG in Art.17 den Rang eines Grundrechts gegeben hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |