Der Redakteur - ein leitender Angestellter nach 5 Abs.3 BetrVG?
Somit fehlt dem einfachen Redakteur die für 5 Abs.3 Z.3 BetrVG konstituierende Entscheidungsgewalt. Für den Regelfall kann ihm der Status eines leitenden Angestellten daher nicht zugebilligt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater ((1987)Nr.1 S.63-66)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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