Der Redakteur - ein leitender Angestellter nach 5 Abs.3 BetrVG?

Somit fehlt dem einfachen Redakteur die für 5 Abs.3 Z.3 BetrVG konstituierende Entscheidungsgewalt. Für den Regelfall kann ihm der Status eines leitenden Angestellten daher nicht zugebilligt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater ((1987)Nr.1 S.63-66)
VerfasserIn: Redeker, Martin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-594151 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage