Doppelzession und Schadenersatz (1393ff, 1294f, 1331f ABGB) (2.Teil)
Dem Gläubiger einer Forderung steht diese ausschliessliche zu (= Rechtszuständigkeit). Insofern hat er ein absolutes, dh gegen jedermann wirksames Recht / Wegen eines Eingriffs in die Rechtszuständigkeit wird nicht nur bei Vorsatz oder bedingtem Vorsatz gehaftet / Sind wahrer Zessionar und Scheinzes...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung (1987; Nr 11; S 239-245)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Schuldrecht
347 Privatrecht 347.466 Pfandrecht 347.952 Exekutionsrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.4 Schuldrecht | Dokument Nr. A-593674 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |