Doppelzession und Schadenersatz (1393ff, 1294f, 1331f ABGB) (2.Teil)

Dem Gläubiger einer Forderung steht diese ausschliessliche zu (= Rechtszuständigkeit). Insofern hat er ein absolutes, dh gegen jedermann wirksames Recht / Wegen eines Eingriffs in die Rechtszuständigkeit wird nicht nur bei Vorsatz oder bedingtem Vorsatz gehaftet / Sind wahrer Zessionar und Scheinzes...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1987; Nr 11; S 239-245)
VerfasserIn: Reischauer, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Schuldrecht
347 Privatrecht
347.466 Pfandrecht
347.952 Exekutionsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.4 Schuldrecht Dokument Nr. A-593674 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage