Doppelzession und Schadenersatz (1393ff, 1294f, 1331f ABGB) (2.Teil)

Dem Gläubiger einer Forderung steht diese ausschliessliche zu (= Rechtszuständigkeit). Insofern hat er ein absolutes, dh gegen jedermann wirksames Recht / Wegen eines Eingriffs in die Rechtszuständigkeit wird nicht nur bei Vorsatz oder bedingtem Vorsatz gehaftet / Sind wahrer Zessionar und Scheinzes...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1987; Nr 11; S 239-245)
VerfasserIn: Reischauer, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Schuldrecht
347 Privatrecht
347.466 Pfandrecht
347.952 Exekutionsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Gläubiger einer Forderung steht diese ausschliessliche zu (= Rechtszuständigkeit). Insofern hat er ein absolutes, dh gegen jedermann wirksames Recht / Wegen eines Eingriffs in die Rechtszuständigkeit wird nicht nur bei Vorsatz oder bedingtem Vorsatz gehaftet / Sind wahrer Zessionar und Scheinzessionar Banken, so stehen sie nicht selten in Geschäftsbeziehungen und es kommt auch eine Haftung des Scheingläubigers wegen Verletzung der sich aus einer Geschäftsbeziehung ergebenden Pflichten in Betracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog