Handelsvertreterentschädigung : OGH 9 Ob A 108/87 v.16.9.1987
25 Abs.1 letzter Halbsatz Handelsvertretergesetz ist so auszulegen, dass es auf die konkreten Möglichkeiten des Geschäftsherrn, aus der vom Handelsvertreter angebahnten Geschäftsverbindung mit Kunden Nutzen zu ziehen, und nicht darauf ankommt, ob der Geschäftsherr die ihm gebotenen Möglichkeiten auc...
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Veröffentlicht in: | Betriebsdienst ARD (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 25 Abs.1 letzter Halbsatz Handelsvertretergesetz ist so auszulegen, dass es auf die konkreten Möglichkeiten des Geschäftsherrn, aus der vom Handelsvertreter angebahnten Geschäftsverbindung mit Kunden Nutzen zu ziehen, und nicht darauf ankommt, ob der Geschäftsherr die ihm gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich nützt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |