Abfertigungsberechnungsgrundlage : OGH 9 Ob A 97/87 v.18.11.1987

Bei der Berechnung der Abfertigung ist eine Berücksichtigung von Unterschieden im Einkommen des Arbeitnehmers dann geboten, wenn sie erforderlich ist, um dem Entgeltbegriff des Angestelltengesetzes gerecht werden zu können. Nach Lehre und Rechtsprechung ist unter dem 'für den letzten Monat gebü...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsdienst ARD (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Berechnung der Abfertigung ist eine Berücksichtigung von Unterschieden im Einkommen des Arbeitnehmers dann geboten, wenn sie erforderlich ist, um dem Entgeltbegriff des Angestelltengesetzes gerecht werden zu können. Nach Lehre und Rechtsprechung ist unter dem 'für den letzten Monat gebührenden Entgelt' im Sinne des 23 Abs.1 zweiter Satz AngG, auch aus in grösseren Zeitabschnitten oder nur einmal im Jahr zur Auszahlung gelangenden Remunerationen, Zulagen, Bilanzgeldern usw. ergebende Durchschnittsverdienst zu verstehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog