Zeitliche Differenzierung bei Richtlinien für Firmenpension : OGH 9 Ob A 9/87 v.30.9.1987
Für die spätere Gestaltung einer Firmenpension ist nicht der Zeitpunkt der Gewährung, sondern der Zeitpunkt der Zuerkennung ausschlaggebend.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsdienst ARD (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für die spätere Gestaltung einer Firmenpension ist nicht der Zeitpunkt der Gewährung, sondern der Zeitpunkt der Zuerkennung ausschlaggebend. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |