59 Abs.1 EStG : VwGH 87/13/0059 v.16.9.1987

Wird die Ehe eines Lohnsteuerpflichtigen geschieden, so ist ein Alleinverdienerabsetzbetrag ab Beginn des Kalenderjahres zu streichen - (59 Abs.1 EStG).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei mit Steuer Kurier (1987; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
347.627 Ehescheidung
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-592805 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage