Kollektivvertragliches Mindestentgelt und Spesenersatz : OGH 14 Ob 122/86 v.16.9.1986 - ArbVG: 3

Soweit eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag über begrenzten Ersatz von mit der Berufsausübung verbundenen Spesen zu deren Tragung durch den Arbeitnehmer auf Kosten seines kollektivvertraglichen Mindestentgelts führt, ist sie rechtsunwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.5 Mindestlöhne
331.238 Spesen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Soweit eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag über begrenzten Ersatz von mit der Berufsausübung verbundenen Spesen zu deren Tragung durch den Arbeitnehmer auf Kosten seines kollektivvertraglichen Mindestentgelts führt, ist sie rechtsunwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog