14 Abs.2, 16 AusserStrG Art.317 (alt) ZGB Art.1 Haager Unterhaltsstatutabkommen BGBl 1961/293 : OGH 8 Ob 608/86 v.18.9.1986
Ein gemäss 16 AussStrG erhobener Revisonsrekurs ist zurückzuweisen, wenn keine offenbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist / Die nach (altem) Schweizer Recht vom Erzeuger anerkannte 'Zahlvaterschaft' stellt die Verpflichtung zu Vermögensleistungen an das Kind fest / In welchem Ausmass das Kind...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1987; Nr 3; S 208-211)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
341.9 Privatrecht, internationales 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
Schweiz |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein gemäss 16 AussStrG erhobener Revisonsrekurs ist zurückzuweisen, wenn keine offenbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist / Die nach (altem) Schweizer Recht vom Erzeuger anerkannte 'Zahlvaterschaft' stellt die Verpflichtung zu Vermögensleistungen an das Kind fest / In welchem Ausmass das Kind Unterhaltsleistungen verlangen kann, bestimmt nach Art.1 Haager Unterhaltsstatutabkommen das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |