14 Abs.2, 16 AusserStrG Art.317 (alt) ZGB Art.1 Haager Unterhaltsstatutabkommen BGBl 1961/293 : OGH 8 Ob 608/86 v.18.9.1986

Ein gemäss 16 AussStrG erhobener Revisonsrekurs ist zurückzuweisen, wenn keine offenbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist / Die nach (altem) Schweizer Recht vom Erzeuger anerkannte 'Zahlvaterschaft' stellt die Verpflichtung zu Vermögensleistungen an das Kind fest / In welchem Ausmass das Kind...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1987; Nr 3; S 208-211)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
341.9 Privatrecht, internationales
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Schweiz
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein gemäss 16 AussStrG erhobener Revisonsrekurs ist zurückzuweisen, wenn keine offenbare Gesetzwidrigkeit gegeben ist / Die nach (altem) Schweizer Recht vom Erzeuger anerkannte 'Zahlvaterschaft' stellt die Verpflichtung zu Vermögensleistungen an das Kind fest / In welchem Ausmass das Kind Unterhaltsleistungen verlangen kann, bestimmt nach Art.1 Haager Unterhaltsstatutabkommen das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog