Schwierige Abgrenzung zu Fachzeitschriften : Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Postzeitungsversand
Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt (nicht zum ersten Mal), dass die Vergünstigungen des Postzeitungsdienstes nur solchen Zeitungen und Zeitschriften zugute kommen können, deren 'alleiniger' Zweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit sei. Hierbei erkennt das Bundesverwaltungsgericht au...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 26.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 05 Zeitschriften
656.8 Postwesen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt (nicht zum ersten Mal), dass die Vergünstigungen des Postzeitungsdienstes nur solchen Zeitungen und Zeitschriften zugute kommen können, deren 'alleiniger' Zweck die Unterrichtung der Öffentlichkeit sei. Hierbei erkennt das Bundesverwaltungsgericht auch solche Zeitungen und Zeitschriften an, die nebenbei auch solche Informationen enthalten, die nur für eine bestimmte Branche nützlich sind, wobei vor allem an Fachzeitschriften gedacht wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |