Auswirkungen der Stundung von Lohn-und Umsatzsteuer auf die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Im Festsetzungsverfahren hat eine Stundung des Steueranspruchs grundsätzlich nur Auswirkungen auf die Tatbestandsalternative der nicht rechtzeitigen Erfüllung (69 AO). Wird die Steuer vor Fälligkeit gestundet, darf ein Haftungsbescheid vor Eintritt der neuen Fälligkeit nicht ergehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 42)
VerfasserIn: Carl, Dieter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.2 Lohnsteuer
336.2 Umsatzsteuer
347.56 Haftpflicht, berufliche
Region:BRD
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