Die Rechtsprechung zur Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB

626 BGB regelt einheitlich für alle Arbeitsverhältnisse das unabdingbare ausserordentliche Kündigungsrecht. Mit dieser neuen Regelung ist auch 626 Abs.2 BGB eingeführt worden, der die Ausübung des ausserordentlichen Kündigungsrechts an eine Zweiwochenfrist knüpft.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 42; S 2147-2154)
VerfasserIn: Becker-Schaffner, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:626 BGB regelt einheitlich für alle Arbeitsverhältnisse das unabdingbare ausserordentliche Kündigungsrecht. Mit dieser neuen Regelung ist auch 626 Abs.2 BGB eingeführt worden, der die Ausübung des ausserordentlichen Kündigungsrechts an eine Zweiwochenfrist knüpft.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog