Entlassung wegen Verweigerung von Überstunden : OGH 4 Ob 156/85 v.4.11.1986 - GewO: 82 lit. f - AZG: 6

1. Als Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Überstundenleistung kommt (von Notfällen abgesehen) regelmässig nur der konkrete Arbeitsvertrag in Betracht / 2. Hält ein Arbeitnehmer eine einige Wochen vorher vertraglich übernommene Verpflichtung zu betrieblich notwendiger Überstundenarbeit wegen T...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Als Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Überstundenleistung kommt (von Notfällen abgesehen) regelmässig nur der konkrete Arbeitsvertrag in Betracht / 2. Hält ein Arbeitnehmer eine einige Wochen vorher vertraglich übernommene Verpflichtung zu betrieblich notwendiger Überstundenarbeit wegen Teilnahme an einem Feuerwehrausflug nicht ein, so ist seine Entlassung gerechtfertigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog