Entlassung wegen Verweigerung von Überstunden : OGH 4 Ob 156/85 v.4.11.1986 - GewO: 82 lit. f - AZG: 6
1. Als Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Überstundenleistung kommt (von Notfällen abgesehen) regelmässig nur der konkrete Arbeitsvertrag in Betracht / 2. Hält ein Arbeitnehmer eine einige Wochen vorher vertraglich übernommene Verpflichtung zu betrieblich notwendiger Überstundenarbeit wegen T...
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Veröffentlicht in: | Industrie (1987; Nr 50)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Als Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Überstundenleistung kommt (von Notfällen abgesehen) regelmässig nur der konkrete Arbeitsvertrag in Betracht / 2. Hält ein Arbeitnehmer eine einige Wochen vorher vertraglich übernommene Verpflichtung zu betrieblich notwendiger Überstundenarbeit wegen Teilnahme an einem Feuerwehrausflug nicht ein, so ist seine Entlassung gerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |