142 Abs.1 ASVG : SchG OÖ 6c C 6/87 v.24.3.1986

Ein Versicherter, der bei Antritt einer Fahrt mit einem Moped einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der nach der Strassenverkehrsordnungve rboten ist, und der in der Folge verunglückt, hat gemäss 142 Abs.1 ASVG keinen Anspruch auf Krankengeld.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
613.81 Alkoholismus
351.811 Strassenverkehrsordnung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Versicherter, der bei Antritt einer Fahrt mit einem Moped einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der nach der Strassenverkehrsordnungve rboten ist, und der in der Folge verunglückt, hat gemäss 142 Abs.1 ASVG keinen Anspruch auf Krankengeld.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog