Arbeitsrecht : Entgelt

Der OGH betonte, dass man bei der Frage, ob eine Leistung Auslagenersatz oder Entgelt darstellt, stets zwischen Aufwendungen, die den Arbeitnehmer treffen und grundsätzlich von ihm selbst zu tragen sind und solchen, die vom Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden und ihm daher...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1987)
VerfasserIn: Petrovic, Gabriela
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der OGH betonte, dass man bei der Frage, ob eine Leistung Auslagenersatz oder Entgelt darstellt, stets zwischen Aufwendungen, die den Arbeitnehmer treffen und grundsätzlich von ihm selbst zu tragen sind und solchen, die vom Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden und ihm daher ersetzt werden müssen, zu unterscheiden hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog