Kündigungsschutz : OGH 14 Ob 189, 190/86 v.18.11.1986

Der Verbrauch von zwei Postensuchtagen kann unter Umständen bedeuten, dass sich ein kündigungsgeschützer Arbeitnehmer mit der (rechtswidrigen) Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zwar nicht einverstanden erklärt, jedoch versucht, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verbrauch von zwei Postensuchtagen kann unter Umständen bedeuten, dass sich ein kündigungsgeschützer Arbeitnehmer mit der (rechtswidrigen) Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zwar nicht einverstanden erklärt, jedoch versucht, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog