Schlechtwetterentschädigung bei Personalbereitstellung : VGH 86/09/0152 v.22.10.1987
Blosse Personalbereitstellung für Bauarbeiten stellt keine Betriebstätigkeit im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) dar. Ein 'Überwiegensprinzip' findet im BSchEG keine Deckung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
338.45:69 Bauindustrie 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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