Invaliden-Einstellungsgesetz : AG Wien 8 Cr 1519/86 v.17.9.1986
Die in 14 Abs.2 vorletzter Satz InvEG entsprechende Rückwirkung bedeutet, dass die Bestimmungen des InvEG 1969 auch auf eine vor dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit dieses Bescheides ausgesprochene Kündigung eines begünstigten Invaliden anzuwenden sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die in 14 Abs.2 vorletzter Satz InvEG entsprechende Rückwirkung bedeutet, dass die Bestimmungen des InvEG 1969 auch auf eine vor dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit dieses Bescheides ausgesprochene Kündigung eines begünstigten Invaliden anzuwenden sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |