Invaliden-Einstellungsgesetz : AG Wien 8 Cr 1519/86 v.17.9.1986

Die in 14 Abs.2 vorletzter Satz InvEG entsprechende Rückwirkung bedeutet, dass die Bestimmungen des InvEG 1969 auch auf eine vor dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit dieses Bescheides ausgesprochene Kündigung eines begünstigten Invaliden anzuwenden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die in 14 Abs.2 vorletzter Satz InvEG entsprechende Rückwirkung bedeutet, dass die Bestimmungen des InvEG 1969 auch auf eine vor dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit dieses Bescheides ausgesprochene Kündigung eines begünstigten Invaliden anzuwenden sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog