Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz : VGH 84/11/0246 v.29.10.1986

Dem Überweisungsgläubiger kommt keine Antragsberechtigung auf Insolvenz-Ausfallgeld, sondern nur die Berechtigung zu, dass ihm für den Fall der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld an den Anspruchsberechtigten die entsprechenden Teilbeträge des Insolvenz-Ausfallgeldes bezahlt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Überweisungsgläubiger kommt keine Antragsberechtigung auf Insolvenz-Ausfallgeld, sondern nur die Berechtigung zu, dass ihm für den Fall der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld an den Anspruchsberechtigten die entsprechenden Teilbeträge des Insolvenz-Ausfallgeldes bezahlt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog