Computerprogramme - wettbewerbsrechtlicher Schutz - unmittelbare Leistungsübernahme

Erfolgt die Übernahme des ungeschützten Arbeitsergebnisses eines anderen zur Gänze oder in erheblichen Teilen ohne eigene Leistung und ohne ins Gewicht fallenden Schaffensvorgang zu dem Zweck, dem Geschädigten mit dessen eigener mühevoller und kostspieliger Leistung Konkurrenz zu machen, liegt schma...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EDV und Recht (1987; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:007.5 EDV
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 007.5 EDV Dokument Nr. A-590215 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage