Zum Begriff der vorhergehenden Bestellung im Haustürwiderrufsgesetz

1. Die Bestellung zu den Vertragsverhandlungen muss zeitlich derart frühzeitig erfolgt sein, dass zwischen der Bestellung und den anschliessenden Vertragsverhandlungen dem Kunden genügend Zeit verbleibt, sich in Ruhe auf die Vertragsverhandlungen vorzubereiten / 2. Es ist nicht erforderlich, dass di...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (40(1987)Nr.45 S.2852-2855)
VerfasserIn: Gaul, Rudolf E
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
381.26 Handelsvertreter
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Die Bestellung zu den Vertragsverhandlungen muss zeitlich derart frühzeitig erfolgt sein, dass zwischen der Bestellung und den anschliessenden Vertragsverhandlungen dem Kunden genügend Zeit verbleibt, sich in Ruhe auf die Vertragsverhandlungen vorzubereiten / 2. Es ist nicht erforderlich, dass die Bestellung ausschliesslich auf Initiative des Kunden selbst getätigt worden ist / 3. Ist die Bestellung allerdings durch Täuschung erschlichen oder sonst auf unlautere Art und Weise 'provoziert', so liegt keine relevante Bestellung vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog